Stuttgart, 28. Mai 2019, Aaron
„1. Der Europäische Rat bekräftigt, dass ein umfassendes Migrationskonzept, das eine wirksamere Kontrolle der Außengrenzen der EU, verstärktes auswärtiges Handeln und die internen Aspekte im Einklang mit unseren Grundsätzen und Werten miteinander verbindet, die Voraussetzung für eine funktionierende Politik der EU ist. Dies ist eine Herausforderung nicht nur für einen einzelnen Mitgliedstaat, sondern für Europa insgesamt.
Seit 2015 wurde eine Reihe von Maßnahmen getroffen, um die wirksame Kontrolle der EU-Außengrenzen zu erreichen. Dadurch wurde die Zahl der festgestellten illegalen Grenzübertritte in die EU seit ihrem Höhepunkt im Oktober 2015 um 95 % verringert, auch wenn seit kurzem ein Anstieg der Migrationsbewegungen entlang der östlichen und der westlichen Mittelmeerroute zu verzeichnen ist.
2. Der Europäische Rat ist entschlossen, diese Politik fortzusetzen und zu verstärken, um eine Wiederholung der unkontrollierten Migrationsbewegungen des Jahres 2015 zu verhindern und die illegale Migration über alle bestehenden und neuen Routen weiter einzudämmen.
Speziell im Hinblick auf die zentrale Mittelmeerroute sollten die Maßnahmen gegen von Libyen oder anderen Orten aus operierende Schleuser weiter intensiviert werden. Die EU wird hier Italien und anderen Mitgliedstaaten an den Außengrenzen weiter zur Seite stehen. Sie wird ihre Unterstützung für die Sahelzone, die libysche Küstenwache, Gemeinschaften an der Küste und im Süden, humane Aufnahmebedingungen, die humanitäre freiwillige Rückkehr, die Zusammenarbeit mit anderen Herkunfts- und Transitländern und die freiwillige Neuansiedlung erhöhen. Alle im Mittelmeer verkehrenden Schiffs müssen geltendes Recht befolgen und dürfen die Einsätze der libyschen Küstenwache nicht stören.“
1. Abschnitt: Migration, Tagung des Europäischen Rates am 28. Juni 2018 – Schlussfolgerungen
Der Europäische Rat bekräftigt, dass ein umfassendes Migrationskonzept, das eine wirksamere Kontrolle der Außengrenzen der EU, verstärktes auswärtiges Handeln und die internen Aspekte im Einklang mit unseren Grundsätzen und Werten miteinander verbindet, die Voraussetzung für eine funktionierende Politik der EU ist. Dies ist eine Herausforderung nicht nur für einen einzelnen Mitgliedstaat, sondern für Europa insgesamt. Seit 2015 wurde eine Reihe von Maßnahmen getroffen, um die wirksame Kontrolle der EU-Außengrenzen zu erreichen. Dadurch wurde die Zahl der festgestellten illegalen Grenzübertritte in die EU seit ihrem Höhepunkt im Oktober 2015 um 95 % verringert, auch wenn seit kurzem ein Anstieg der Migrationsbewegungen entlang der östlichen und der westlichen Mittelmeerroute zu verzeichnen ist.
Der Europäische Rat ist entschlossen, diese Politik fortzusetzen und zu verstärken, um eine Wiederholung der unkontrollierten Migrationsbewegungen des Jahres 2015 zu verhindern und die illegale Migration über alle bestehenden und neuen Routen weiter einzudämmen.
Speziell im Hinblick auf die zentrale Mittelmeerroute sollten die Maßnahmen gegen von Libyen oder anderen Orten aus operierende Schleuser weiter intensiviert werden. Die EU wird hier Italien und anderen Mitgliedstaaten an den Außengrenzen weiter zur Seite stehen. Sie wird ihre Unterstützung für die Sahelzone, die libysche Küstenwache, Gemeinschaften an der Küste und im Süden, humane Aufnahmebedingungen, die humanitäre freiwillige Rückkehr, die Zusammenarbeit mit anderen Herkunfts- und Transitländern und die freiwillige Neuansiedlung erhöhen. Alle im Mittelmeer verkehrenden Schiffs müssen geltendes Recht befolgen und dürfen die Einsätze der libyschen Küstenwache nicht stören
1. Migration, Tagung des Europäischen Rates 28. Juni 2018)–Schlussfolgerungen, Seite 2